Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

des Hotels „Haus Kuckenberg“
Kuckenberg 28
51399 Burscheid

vertreten durch „Marcel Ley e.K.“
Hitdorfer Straße 35
40764 Langenfeld

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen, Banketten etc. sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Firma „Marcel Ley e.K.“, nachfolgend „Ley e.K.“ genannt.
  2. Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Veranstaltungsräume sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen Zwecken als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.  
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, partner, haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den „Ley e.K.“ zustande. Dem „Ley e.K.“ steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der „Ley e.K.“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem „Ley e.K.“ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, sofern dem „Ley e.K.“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen den „Ley e.K.“ verjähren grundsätzlich 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des „Ley e.K.“ beruhen.
  4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des „Ley e.K.“ auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
  5. Jegliche Anzeigen in öffentlichen Zeitschriften oder im Internet veröffentlichte Fotos bedürfen vorheriger Zustimmung durch den „Ley e.K.“
  6. Preisänderungen bleiben der „Ley e.K.“ vorbehalten und können jederzeit vorgenommen werden.
  7. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  8. Der „Ley e.K.“ haftet dem Kunden gegenüber für eine sorgfältige Leistungserbringung. Die Bewachung von wertvollen Gegenständen während dem Aufenthalt vor Ort in Burscheid im Haus Kuckenberg, während und zwischen den Veranstaltungen obliegt dem Kunden.
    III. Sicherheitsvorschriften
  9. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des vermieteten Saales entspricht. Verbindlich dafür sind die vom „Ley e.K.“ angegebenen Höchstzahlen.
  10. Notausgänge und Löschposten dürfen weder verdeckt, noch blockiert werden. Veränderungen von Sicherheitseinrichtungen im Saal sind strengstens verboten. Die Feuerwehrpolizeilichen Vorschriften sind zwingend einzuhalten.
  11. Rauchen ist in den Räumlichkeiten von Haus Kuckenberg untersagt.
  12. Die Bedienung der Beleuchtung darf nur von Mitarbeitern des „Ley e.K.“ erfolgen oder der von ihm bestimmten Person/en vorgenommen werden.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der „Ley e.K.“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.  
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des „Ley e.K.“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des „Ley e.K.“ an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Der „Ley e.K.“ ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nachzubelasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom „Ley e.K.“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
  4. Die Preise können vom „Ley e.K.“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des „Ley e.K.“ oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der „Ley e.K.“ dem zustimmt.
  5. Rechnungen des „Ley e.K.“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der „Ley e.K.“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der „Ley e.K.“ berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von Euro 5 € zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
  6. Der „Ley e.K.“ ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Ferner ist der „Ley e.K.“ berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 erfolgt ist.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des „Ley e.K.“ aufrechnen oder mindern.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)  

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem „Ley e.K.“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des „Ley e.K.“ bzw. seinen dieser Entscheidung befugten Person. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des „Ley e.K.“ oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.  
  2. Sofern zwischen dem „Ley e.K.“ und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des „Ley e.K.“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem „Ley e.K.“ ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des „Ley e.K.“ oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.  
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der „Ley e.K.“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.  
  4. Dem „Ley e.K.“ steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions‐ und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

VI. Rücktritt des Hotels
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der „Ley e.K.“ in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des „Ley e.K.“ auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom „Ley e.K.“ gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der „Ley e.K.“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist der „Ley e.K.“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom „Ley e.K.“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das „Ley e.K.“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des „Ley e.K.“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des „Ley e.K.“ zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.  
  3. Der „Ley e.K.“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs‐ und ähnliche Veranstaltungen kann der „Ley e.K.“ unterbinden bzw. abbrechen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des „Ley e.K.“ oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. Hat der „Ley e.K.“ begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle von höherer Gewalt, kann der „Ley e.K.“ die Veranstaltung absagen.

VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit, 
      Mitnahme von eigenen Getränken/Speisen

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bis zu 10 Tage vor der Veranstaltung bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
  6. Der Veranstalter darf Getränke und Speisen zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Ausnahmefällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall wird Teller- bzw. Korkengeld erhoben.

VIII. Zimmerbereitstellung, übergabe und rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat der „Ley e.K.“ das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen den „Ley e.K.“ herleiten kann. Ansprüche des „Ley e.K.“ aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem „Ley e.K.“ spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem „Ley e.K.“ nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

IX. Haftung des Hotels

  1. Der „Ley e.K.“ haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der „Ley e.K.“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des „Ley e.K.“ beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des „Ley e.K.“ beruhen. Einer Pflichtverletzung des „Ley e.K.“ steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des „Ley e.K.“ auftreten, wird der „Ley e.K.“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare zu tragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.  
  2. Für vom Kunden eingebrachte oder mitgeführte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500 €.
    Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem „Ley e.K.“ Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung entsteht nur dann, wenn die Zimmer oder Veranstaltungsräume, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der „Ley e.K.“ nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des „Ley e.K.“.
  4. Weckaufträge werden vom „Ley e.K.“ mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der „Ley e.K.“ übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und ‐ auf Wunsch ‐ gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  5. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der „Ley e.K.“ bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
  6. Alle vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
  7. Mitgebrachte Ausstellung- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in vertragswidriger Weise im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

X. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit der „Ley e.K.“ für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den „Ley e.K.“ von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen/Ausstattungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Ablagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels des „Ley e.K.“ bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des „Ley e.K.“ gehen zu Lasten des Kunden, soweit der „Ley e.K.“ diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der „Ley e.K.“ pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung des „Ley e.K.“ berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der „Ley e.K.“ eine Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Einrichtungen/Ausstattungen des „Ley e.K.“ ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an vom „Ley e.K.“ zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

XI. Dekorationsmaterial, Musik, Kommunikationstechnik

  1. Die Anbringung von Dekorationsmaterial, sonstigen Gegenständen, Musik und Kommunikationstechnik darf nur in Absprache mit dem „Ley e.K.“ stattfinden. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass eingebrachte Dekorations- und Arbeitsmaterialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfalle kann ein ausreichender feuerpolizeilicher Nachweis eingefordert werden.
  2. Die mitgebrachten Ausstellung- und sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, darf der „Ley e.K.“ die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Auftragsgebers vornehmen. Für verbliebene Gegenstände im Veranstaltungsraum darf der „Ley e.K.“ für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen oder eine erforderliche Entsorgung zu Lasten des Auftraggebers vornehmen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume gebracht worden sind.
  3. Musik im Innenbereich ist gestattet. Bei der Musiklautstärke ist der Vorgabe des Emissionsschutzgesetzes sowie der diensthabenden Serviceleitung Folge zu leisten. Zusätzlicher Auf- und Abbau von Licht- und Tontechnik ist bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn abzustimmen. Sämtliche Technik, Licht-, Ton-, Bühnenelemente sind nach Veranstaltungsende abzubauen und sofort abzutransportieren. Der „Ley e.K.“ übernimmt keine Gewährleistung für Beschädigung oder Diebstahl.

XII. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den „Ley e.K.“ in Bezug auf die Leistungen die im Hotel, Haus Kuckenberg, Kuckenberg 28, 51399 Burscheid angeboten werden, sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.  
  2. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz von Haus Kuckenberg in Burscheid. Diese AGB’s beziehen sich ganzheitlich auf den Standort Haus Kuckenberg, Kuckenberg 28, 51399 Burscheid.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ‐ auch für Scheck‐ und Wechselstreitigkeiten ‐ ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft Langenfeld. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Langenfeld.  
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN‐ Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.